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Ja! Es gibt mehrere Förderprogramme des Bundes und der Länder für die Anschaffung von Raumluftreinigungsanlagen. Damit sollen öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten und Versammlungsstätten wie die Gastronomie und kulturelle Angebote in der Corona-Pandemie unterstützt werden. Doch nicht nur aktuell profitieren Sie und Ihre Besucher:innen von einem guten Innenraumklima – die Anschaffung wird Ihnen auch langfristig gute Dienste leisten. In einigen Branchen und Bundesländern ist eine Förderung bis zu 100% möglich. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert außerdem Lüftungsanlagen für Hausbesitzer. Auf den Infoseiten des Bundes, der Länder und der KfW finden Sie die jeweiligen Voraussetzungen für die Förderung Ihrer Raumluftanlage.
Unsere Raumluftreiniger
HOMEAIR .20
PUREAIR .100
GREENAIR .70
GREENAIR .120
gehören zu den förderfähigen Geräten!
Durch die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 13. Dezember 2020 wurde die Überbrückungshilfe III verbessert, der monatliche Maximalbetrag für alle Unternehmen auf 200.000 Euro pro Monat und für direkt oder indirekt von staatlichen Schließungen betroffene Unternehmen deutlich auf 500.000 Euro pro Monat erhöht, die Laufzeit des Programms für viele betroffene Unternehmen bis Ende Juni 2021 verlängert sowie den Kreis der Antragsberechtigten ausgedehnt.
Die Überbrückungshilfe III erstattet Kosten in Höhe von:
Je nach Höhe des Umsatztückganges werden bis zu 90% gefördert
und in Summe max 20.000 Euro.
90% Fördersatz bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
60% Fördersatz bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
40% Fördersatz bei Umsatzeinbruch zwischen 30% und unter 50%
“Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Klassen- und Fachräume in Ergänzung der dort möglichen Fensterlüftung.”
(Quelle Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)
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